Gegensprechanlagen fallen unter den Aspekt Sicherheit des Bereichs "Altersgerecht Umbauen". Damit werden sie von der KfW unter der Programmnummer 159 mit einem Darlehen oder mit der Programmnummer 455 mit einem Investitionszuschuss gefördert. Dazu gehören auch Rufsysteme und Notrufvorrichtungen.