Sofern Sie eines der KfW-Programme 151 / 152 oder 430 in Anspruch nehmen, haben Sie die Option, eine kompetente Baubegleitung zu Rate zu ziehen. Diese wird dann ebenfalls wieder von KfW mit der Programmnummer 431 gefördert. Es gilt die Regel, dass nur unabhängige Sachverständige zugelassen sind.
Diese Förderung ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln.