Ist Ihr Altbau älter als 1995 können Sie für das nachträgliche Einbauen einer Lüftungsanlage Fördermittel beantragen. Hierfür können Sie die KfW-Programme 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) benutzen.
Dies sollten Sie zusätzlich in Betracht ziehen, wenn Sie Ihren Altbau sanieren. Eine ausreichende Belüftung ist bei komplett sanierten Gebäuden unter Umständen nicht mehr gegeben.