Sie können zur Finanzierung von Blockheizkraftwerken (BHKW) und Öl- oder Gasbrennwertkesseln die KfW-Programme 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) benutzen. Bei bestehenden Anlagen ist eine Optimierung der Wärmeverteilung förderfähig. Eine Förderung von Kachelöfen oder Kaminen ist ausgeschlossen. Auch hier muss für das Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.