Durch eine energetische Sanierung reduzieren Sie den Kohlenstoffdioxid-Ausstoß Ihres Gebäudes. Ein solches Engagement unterstützt die KfW-Bank durch verschiedene Förderprogramme. Gefördert werden dabei zum Beispiel:
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für einzelne energetische Maßnahmen
151 - Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.
152 - Kredit zur Sanierung von Einzelmaßnahmen
167 - Ergänzungskredit - Umstellung der Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien.
430 - Investitionszuschuss
431 - Zuschuss Baubegleitung
Brennstoffzellenheizungen werden mit Zuschüssen gefördert
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert nun auch stationäre Brennstoffzellenheizungen in bestimmten Leistungsklassen (von 0,25 bis 5 kW). Dies gilt allerdings nur für Wohngebäude.
Das neue Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle" (433) können private Eigentümer von selbst genutzten oder auch von vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern in Anspruch nehmen.
Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.
Die Mittel für dieses Programm werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Verfügung gestellt. Damit soll die Einführung innovativer Brennstoffzellentechnologie vorangetrieben werden.
Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.
Alle Förderdetails zu diesem Programm finden Sie unter folgendem Link: www.kfw.de/433
Die Konditionen für das Programm ENERGIEEFIZIENT SANIEREN haben sich seit 2016 nochmals drastisch verbessert. Hier stellen wir einen Vergleich der alten und neuen Konditionen dar. Daraus kann man sehen: Es war noch nie so sinnvoll, die eigene Heizung auszutauschen:
KREDIT
Bisher:
Einzelmaßnahme - Kredit 0,75% p.a.+Tilgungszuschuss 7,5 %
NEU seit 01.01.2016:
Heizungspaket - Kredit 0,75% p.a. + Tilgungszuschuss 12,5 %
ZUSCHUSS
Bisher:
Einzelmaßnahme - Zuschuss 10 %
NEU seit 01.01.2016:
Heizungspaket -Zuschuss - 15 %
Fußnoten zur Tabelle:
1 Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert kleine Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit Investitionszuschüssen im "Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt". (www.bafa.de).
2 Sie können die KfW- und BAFA-Förderung kombinieren. Die Gesamtsumme der Förderung darf die Kosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen.
3 Sie können den vom BAFA ggf. gewährten "Kesselaustauschbonus" zusätzlich zur KfW-Förderung in Anspruch nehmen. Die Gesamtsumme der Förderung darf die Kosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen.
165 Mio. EUR Bundesmittel für Anreizprogramm Energieeffizienz für effiziente Kombinationslösungen
Im Zuschussprogramm: 15 % Investitionszuschuss für den Einbau von Heizungs- oder Lüftungspaketen
Im Kreditprogramm: attraktive Zinsen und 12,5 % Tilgungszuschuss für den Einbau von Heizungs- oder Lüftungspaketen
Zum 01.01.2016 erweiterte die KfW ihr Förderangebot im Programm „Energieeffizient Sanieren“. Im Fokus steht seitdem erstmalig die Förderung von sogenannten effizienten Kombinationslösungen. Für diese Maßnahmen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Mittel aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz zur Verfügung, das insgesamt 165 Mio. EUR für Zinsverbilligung und Zuschüsse umfasst.
Die zusätzliche Förderung wird Bauherren zuteil, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Zugleich werden erstmals auch sogenannte Kombinationslösungen gefördert. Mit dem Einbau von Lüftungsanlagen (Lüftungspaket) in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle werden Bauschäden wie Schimmel verhindert und der Wohnkomfort gesteigert. Das Heizungspaket unterstützt den Einbau besonders effizienter Heizungen, wobei hier zugleich das Heizsystem in Gänze (Heizung und Wärmeverteilung) optimiert wird. Mit der Erweiterung der Paketlösungen wird ein fließender Übergang zwischen den bewährten Einzelmaßnahmen und den KfW-Effizienzhausstandards geschaffen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Mit der neuen Förderung von Kombinationslösungen wollen wir gezielt zusätzliche Einsparpotenziale im Heizungskeller heben. Hier gibt es ganz klar Nachholbedarf. Deshalb setzen wir genau hier an, um den Austausch alten von Heizungen und den Einsatz von modernen und effizienten Anlagen voranzutreiben.“
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich davon ab, inwieweit Einsparpotenziale gehoben werden können. Um für Bauherren weitere Anreize bei Energieeinsparmaßnahmen zu schaffen, führen wir nun verbesserte Investitions- und Tilgungszuschüsse für den Austausch und Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen ein. Mit dieser verbesserten Förderung unterstützt die KfW kontinuierlich die Bundesregierung, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands in 2050 zu erreichen.“
Kreditnehmer erhalten für das jeweilige Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss von 12,5 %, max. 6.250 EUR auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 EUR pro Wohneinheit. Bauherren, die aus eigenen Mitteln finanzieren, können zukünftig mit einem Investitionszuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten von 50.000 EUR, max. 7.500 EUR, pro Wohneinheit rechnen.
Das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden mittels zinsgünstiger langfristiger Kredite oder Zuschüsse.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
Quelle: KfW - Pressemitteilung