Altersgerechte Anpassung von Bad und WC

Besonders im eigenen Bad wünscht sich jeder, so lange wie möglich auf fremde Hilfe verzichten zu können. Zu beachten ist auch, dass Wasser eine Rutschgefahr birgt, die bei der Planung unbedingt zu berücksichtigen ist. Eine individuell auf den Benutzer abgestimmte Ausstattung hilft persönlichen Einschränkungen entgegenzuwirken.

Mögliche Maßnahmen

  • WC
  • Badewanne
  • Dusche
  • Waschtisch
  • Tür zum Sanitärbereich
  • Spiegel
  • Ausstattung und Ausrüstungselemente

Für förderungsfähige, barrierefreie Bäder gelten folgende technische Mindestanforderungen:

  • Mindestgröße Bad: 1,80 m x 2,20 m oder alternativ
  • Bewegungsfläche vor Waschbecken, WC und Dusche: Mindestens 90 cm in der Breite und 120 cm in der Tiefe (Die Bewegungsflächen dürfen sich überschneiden)
  • Abstand zwischen Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand: 25 cm
  • Bodengleiche Dusche: Die Dusche darf maximal 20 mm tiefer liegen als der Badezimmerboden, wenn kein rutschfester bzw. rutschhemmender Bodenbelag vorhanden ist. Bei einem Übergang sollte dieser als geneigte Fläche angelegt werden.
  • Lichte Breite von Durchgängen und Türen: 90 cm
  • Waschbecken-Tiefe: Mindestens 48 cm, Montage auf benötigter Höhe mit freiem Knieraum, damit das Becken auch im Sitzen genutzt werden kann.
  • WC: Anbringung auf benötigter Höhe oder aber höhenverstellbare Variante.
  • Maximale Einstiegshöhe Badewanne: 50 cm (Alternativ: Badewanne mit mobilem Liftsystem oder mit seitlichem Türeinstieg)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass alle Arbeiten für einen barrierefreien Badumbau von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Der Antrag auf Förderung muss VOR der Badsanierung erfolgen. Weitere Detailinformationen zur Förderung von barrierearmen Wohnungsanpassungen finden Sie an dieser Stelle.

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