Personenaufzüge und Treppenlifte ermöglichen gehbehinderten Menschen die Überwindung von Höhenunterschieden. Beide Varianten lassen sich auch nachträglich in den Gebäudebestand einbauen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Aufzüge werden in Schächte aus Mauerwerk, Beton oder Metall eingepasst und können sowohl im Außen- als auch im Innenbereich vorgesehen werden. Rein optisch kann auch einer Vielzahl von Designvarianten ausgewählt werden.
Treppenlifte eignen sich für die unterschiedlichsten Treppenvarianten von geradlinig bis gewendelt und sind im Gegensatz zum Personenaufzug weniger platzintensiv.
Zur Überwindung geringer Höhen (bis ca. 1,50 m) können auch Hebeplattformen für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen sinnvoll sein. Besonders in Fällen, in denen aus Platzgründen keine Rampe angeordnet werden kann, sind Hebeplattformen eine gute Hilfe.
Beim Einbau einer solchen Maßnahme müssen alle bauaufsichtlichen Anforderungen berücksichtigt werden. Im privaten Wohnumfeld können solche Maßnahmen von der Pflegekasse bezuschusst werden.